Unser Verein

Verein Pistolenschützen Zäziwil-Grosshöchstetten
Der Verein Pistolenschützen Zäziwil-Grosshöchstetten besteht seit 1921. Er zählt derzeit 54 Mitglieder, davon 28 Lizenzierte. Aktuell sind vier Mitglieder unter 20-jährig.

Schiessanlage „Eyweid“ in Zäziwil
Die Schiessanlage „Eyweid“ an der Oberthalstrasse 31 in Zäziwil wird 1942 im Baurecht erstellt. 1970/71 wird das bestehende Schützenhaus 50m mit 10 Laufscheiben erstellt und 1980/81 mit einer 25m-Anlage mit 5 Scheiben erweitert. Seit der Auflösung des ursprünglich mitbeteiligten Vereins Sportschützen Zäziwil befinden sich die Anlagen vollständig im Besitz der Pistolenschützen.

Änderung Umweltschutzgesetz
Im Umweltschutzgesetz gelten seit dem 01.11.2006 neue Vorschriften über Altlasten. Der Erdkugelfang der Schiessanlage „Eyweid“ liegt im geschützten Uferbereich des Zäzibachs. Es besteht ein hoher Handlungsbedarf der Sanierung, da der Einschussbereich der 25m-Anlage direkt imBachufer liegt und bei Regenfällen belastete Erde abgeschwemmt werden kann.Der Kugelfang muss „hart“ saniert werden: der Kugelfang sowie die angrenzenden Flächen mit einer Belastung von mehr als 300 g Blei pro Tonne Boden werden ausgehoben, aufbereitet und entsorgt.

Sanierung des Erdkugelfangs
Aufgrund der technischen Untersuchung der CSD Ingenieure AG vom 03.12.2010 erstellt die auf die Sanierung von Kugelfängen spezialisierte Berin GmbH am 13.01.2011 ein Sanierungsprojekt. Der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland erteilt am 11.10.2011 die Baubewilligung für die Sanierung des Erdkugelfangs und den Einbau von künstlichen Kugelfangsystemen. Nach dem Kälteeinbruch beginnen am 27.02.2012 die Sanierungsarbeiten des Erdkugelfangs, welche am 15.05.2012 vollständig abgeschlossen werden. Als besondere Herausforderung bei der Sanierung erweist sich die Sicherung des steilen und nassen Hanges hinter dem Kugelfang.

Einbau von künstlichen Kugelfangsystemen
Die Baumeisterarbeiten werden durch die ortsansässige Hofer AG Bauunternehmung ausgeführt. Die Leu + Helfenstein AG installiert am 04./05.04.2012 die künstlichen Kugelfänge (KKF) 50/25m. Gemäss der Auflage des Amtes für Wasser und Abfalls des Kantons Bern im Amtsbericht zum Baugesuch werden oberhalb und beidseitig der KKF 50m eine Blende in Schiessblendenstahl mit PERücksplitterschutz in der Höhe/Breite von 100cm installiert. Beim KKF 25m wird ringsum eine Blende aus Schiessblendenstahl mit PE-Rücksplitterschutz in der Höhe/Breite von 100cm installiert. Mit diesen Blenden wird verhindert, dass Geschossen in den sanierten Boden gelangen können.

Finanzielles: Sanierung des Erdkugelfangs
Bei der Sanierung des Erdkugelfangs spielen die Fristen in der „Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA)“ eine wesentliche Rolle. Der Bund beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten von Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung (Aushebung, Aufbereitung und korrekte Entsorgung des belasteten Materials). Die Umrüstung auf ein künstliches Kugelfangsystem und das Erstellen eines Zauns fallen nicht unter die anrechenbaren Kosten. Ebenso werden keine Abgeltungen bei Standorten geleistet, welche einem überwiegend gewerblichen Zweck dienen. Sofern auf Standorten in Grundwasserschutzzonen nach dem 31. Dezember 2012 und bei allen übrigen Standorten nach dem 31. Dezember 2020 keine Abfälle mehr gelangt sind, betragen die VASAAbgeltungen bei 300-m-Schiessanlagen pauschal 8’000 Franken pro Scheibe, bei allen übrigen Schiessanlagen 40% der anrechenbaren Kosten. Unter Abfällen werden Geschosse und Geschosssplitter verstanden, die nicht mehr auf einen natürlichen Kugelfang oder auf den Boden gelangen dürfen. Um dies zu verhindern, gibt es praktisch nur zwei Möglichkeiten: die Umrüstung einer Schiessanlage auf ein künstliches Kugelfangsystem oder die Stilllegung der Anlage. Die Kantone, nicht aber die Gemeinden oder Vereine, können beim Bund ein Gesuch um Abgeltung der entsprechenden Kosten einreichen. Gemäss den kantonalen Richtlinien trägt die Standortgemeinde Zäziwil als Landeigentümerin des Kugelfangs 12% der anrechenbaren Sanierungskosten.

Finanzielles: Einbau künstliche Kugelfänge
Der Verein bildet bereits seit mehreren Jahren Rückstellungen für die Sanierung des Kugelfangs und den Einbau der künstlichen Kugelfänge. Zusätzlich bringt die im Herbst 2011 durchgeführte vereinsinterne Spendensammlung ein erfreuliches Ergebnis. Die Gemeinden Zäziwil und Grosshöchstetten lehnen das Gesuch des Vereins um einen Beitrag oder ein Darlehen an den Einbau der künstlichen Kugelfänge vollumfänglich ab. Nach dem Entscheid der Gemeinderäte hat eine aussenstehende Person dem Verein spontan ein grosses rückzahlbares Darlehen gewährt. Dank diesem grossartigen Entgegenkommen ist die Zukunft der Schiessanlage und damit auch des Vereins nachhaltig gesichert. Der Sportfonds des Kantons Bern unterstützt den Einbau der künstlichen Kugelfänge mit einem bedeutenden Betrag. Auch die Genossenschaft EvK unterstützt das Projekt mit einem namhaften Betrag.

Emmentalisches Landesschiessen 2012
Am Emmentalischen Landesschiessen im Herbst 2012 werden auf der Schiessanlage während drei Wochenenden sämtliche Pistolen-Wettkämpfe ausgetragen. Die bestehende Schiessanlage soll durch eine zusätzliche provisorische 25m-Anlage ergänzt werden. Die technischen Einrichtungen wurden für den Anlass vollständig revidiert.

Fazit
Die Sanierung des belasteten Standortes ist ein interessantes, aber letztendlich äusserst aufwändiges und zeitintensives Projekt. Da der Kugelfang nicht in der Bau-, sondern oft in der Landwirtschaftszone liegt, gelten auch für die entsprechenden Bewilligungen andere Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit mit der für das Projekt primär zuständigen Fachstelle Boden, Abteilung Betriebe und Abfall, Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern als kantonale Fachstelle für Altlasten darf injeder Hinsicht als vorbildlich und jederzeit lösungsor ientiert bezeichnet werden. Auch die Zusammenarbeit mit allen übrigen beteiligten Stellen auf Stufe Gemeinde und Kanton verläuft jederzeit hervorragend und konstruktiv. Gemäss den Erfahrungen des Vereins ist bei keinem der Verbände des Schiesswesens (Landesteil, Kanton und Schweiz) in irgendeiner Art eine Unterstützung (Checklisten, Musterbriefe, Kontaktadressen usw.) zu Kugelfangsanierungen erhältlich. Auch auf den Websites der Verbände verlaufen sämtliche Suchanfragen in dieser Sache ins Leere. Damit ist ein Verein primär auf sich selber gestellt. Zu guter Letzt: die benötige Zeit von der Idee bis zur Realisierung eines solchen Projektes inkl. den Bewilligungen und der Finanzierung darf keinesfalls unterschätzt werden: sie misst sich eher in Jahren, denn in Monaten.